Boote & Yachten: Führerscheinfreiheit für Motoren bis 15 PS ist rechtsgültig
Die unlängst beschlossene Ausweitung der Führerscheinfreiheit für Motoren mit einer Nutzleistung von nicht mehr als 11,03 Kilowatt (15 PS) wurde am 16. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 17.Oktober 2012 rechtsgültig.
Die Ausweitung der Führerscheinfreiheit im Binnen- und Seebereich gilt dabei für Personen ab 16 Jahren. Auf dem Rhein bleibt es bei der bisher gültigen Regelung, bei der die Führerscheinfreiheit lediglich bis zu einer Nutzleistung des Motors von nicht mehr als 3,68 kw (5 PS) gilt.
Zugang für Wassersportinteressierte leichter machen
Die Änderung der Vorschriften geht auf eine Initiative der Bundestagsabgeordneten Thorsten Staffelt (FDP) und Hans Werner Kammer (CDU) zurück. Nach Aussage der Initiatoren soll mit dieser Ausweitung der Führerscheinfreiheit in Anlehnung an die im Vergleich zu Deutschland großzügigeren Regelungen anderer europäischer Staaten, der Zugang der Wassersportinteressierten zu diesem Sport erleichtert werden. Während die Wirtschaft die neue Regelung überwiegend begrüßte, standen Verbände und Sicherheitsbehörden der neuen Verordnung eher kritisch gegenüber.
Wortlaut der nun geltenden Bootsführerscheinregelung:
Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote bis zu einer Länge von 15 Metern führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Neuregelung findet auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahme von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann.
Im Seebereich dürden wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 Kilowatt (5 PS) ohne Sportbootführerschein geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer auch im Seebereich mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken fürerscheinfrei führern zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es weiterhin nicht.
Eine Grundausbildung für den Umgang mit Sportbooten und das sichere Verhalten auf dem Wasser vermitteln Ihnen gern örtliche Wasserfahrschulen.
Eine der bekannten Sportbootschulen ist z.B www.rolfdreyer.de/
Die Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich kann unter "www.bgbl.de" eingesehen werden.
Quellen: www.bmvbs.de, www.dmyv.de, www.segler-zeitung.de