Abrechnung ohne Vorauszahlung
ERSPAREN SIE SICH EINE VORAUSZAHLUNG
Die Kosten für den Kfz-Gutachter/Unfallgutachter hat im Falle eindeutiger Schuldlosigkeit die gegnerische Seite zu tragen, da diese Teil des Gesamtschadenersatzanspruchs sind. Auf Wunsch können Sie uns eine Honorarvereinbarung zukommen lassen, welche die Versicherung zu einer Direktabrechnung mit uns befugt. So müssen Sie sich um unsere Kosten keine Gedanken machen und ersparen sich eine Vorauszahlung der Kfz-Gutachter-Gebühren.
Das Formular können Sie sich unten als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen. Füllen Sie es bitte komplett aus und senden es im Original per Post/Fax an uns. Die Anschrift finden Sie ebenfalls im Formular.
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